Getrennt als Paar.
Eltern bleiben Sie beide.
Fachanwältin für Familienrecht in Münster. Ich regle Sorge, Umgang und Unterhalt, ohne Ihr Kind zum Streitpunkt zu machen.
- Antwort am selben Werktag
Anfragen, die bis 15 Uhr eingehen, beantworte ich noch am selben Tag. Alle anderen am nächsten Morgen.
- Erstberatung zum Festpreis: 226,10 €
Inklusive Umsatzsteuer, nach § 34 RVG. Keine Schätzung, keine Überraschung auf der Rechnung.
- Vor Ort oder per Video
In der Kanzlei an der Windthorststraße oder als Videotermin, wenn die Kinder im Bett sind.
Worum geht es bei Ihnen?
Sechs Anliegen, mit denen Eltern zu mir kommen. Oft hängt eines am anderen; wir fangen bei dem an, das drängt.

Umgang und Wechselmodell
Feste Zeiten, klare Übergaben, Ferien geregelt. Damit Ihr Kind beide Eltern behält.
Sorgerecht
Wer entscheidet über Schule, Wohnort und Gesundheit? Ich sortiere die Lage, bevor daraus ein Verfahren wird.
- Aufenthaltsbestimmung nach dem Auszug
- Schulwahl, Kita und Umzug
- Ärztliche Behandlung und Reisen
- Gemeinsame oder alleinige Sorge
Kindesunterhalt
Was steht Ihrem Kind zu, was ist zu zahlen? Gerechnet nach Düsseldorfer Tabelle, schriftlich begründet.
Trennungsunterhalt
Vom Tag der Trennung an gilt eigenes Recht. Ich beziffere Ihren Anspruch, bevor Sie etwas unterschreiben.
Scheidung
Vom Trennungsjahr bis zum Beschluss. Mit Versorgungsausgleich und allem, was dazugehört.

Trennungsvereinbarung
Eine Unterschrift statt drei Verfahren: Sorge, Umgang, Unterhalt und Wohnung in einem Papier.
Was es kostet
Sie kennen den Preis, bevor Sie buchen.
226,10 €
kostet die Erstberatung, inklusive Umsatzsteuer. Mehr entsteht erst, wenn Sie es schriftlich beauftragen.
- Bis zu 60 Minuten Gespräch, vor Ort oder per Video
- Eine klare Einschätzung: was geht, was nicht, was zuerst
- Schriftliche Kostenübersicht für jeden weiteren Schritt
- Bei einem Mandat wird die Gebühr angerechnet
Oft zahlen Sie das gar nicht selbst.
- Rechtsschutzversicherung. Viele Verträge tragen die Erstberatung im Familienrecht. Ich frage für Sie bei Ihrer Versicherung an.
- Beratungshilfe. Bei kleinem Einkommen zahlt die Staatskasse. Ihr Eigenanteil: 15 €.
- Verfahrenskostenhilfe. Für ein Verfahren, geprüft und beantragt, bevor Kosten entstehen.
Diese Prüfung kostet nichts und läuft vor der Buchung. Sagen Sie am Telefon einfach, dass Sie erst die Kosten klären möchten.
0251 384 96 20Vom ersten Anruf bis zur Klarheit
Anfragen
Sie rufen an oder schicken die Anfrage unten. Sie hören noch am selben Werktag von mir.
Termin bestätigen
Sie bekommen einen Terminvorschlag, in der Regel innerhalb einer Woche. Der Preis steht vorher fest.
Beraten
Bis zu 60 Minuten für Ihre Lage: was rechtlich geht, was es kostet, was zuerst zu tun ist. Sie dürfen alles fragen.
Kosten schriftlich
Nach dem Gespräch steht jeder mögliche weitere Schritt mit seinen Kosten in einer Übersicht. Sie entscheiden in Ruhe.

Der andere Elternteil lässt Sie das Kind nicht sehen?
Dann zählt jede Woche. Umgang lässt sich beim Familiengericht notfalls im Eilverfahren regeln. Meist geht es aber schneller und leiser: mit einem klaren Schreiben und einem Vorschlag, der Ihrem Kind feste Zeiten gibt.
Im ersten Gespräch sage ich Ihnen, welcher Weg in Ihrer Lage trägt, was er kostet und wie lange er dauert. Auch dann, wenn der ruhigste Weg der bessere ist.
Erstberatung buchen
Reicht das Geld, wenn Sie getrennt wohnen?
Kindesunterhalt folgt der Düsseldorfer Tabelle, Trennungsunterhalt den Einkommen. Was daraus bei Ihnen wird, rechne ich aus und begründe es schriftlich, damit die andere Seite es nachvollziehen kann.
Und falls Ihnen schon eine Vereinbarung vorliegt: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht gerechnet haben. Ein erklärter Verzicht ist kaum zurückzuholen.
Kosten klären lassenIhre Anwältin
Maren Averesch
Rechtsanwältin seit 2008, Fachanwältin für Familienrecht seit 2013. Nur Familienrecht, nur Verbrauchermandate, eine Kanzlei ohne Flure und Durchwahlen: Sie sprechen immer mit mir.
Ich habe in Münster studiert, in einer Dortmunder Familienkanzlei gearbeitet und 2013 meine eigene Kanzlei eröffnet. Seitdem sitze ich an Fällen wie Ihrem: Trennung, zwei Wohnungen, ein Kind dazwischen.
Eine Trennung ist gelungen, wenn Ihr Kind in fünf Jahren noch beide Eltern anruft.

Beispielwerte der erfundenen Musterkanzlei. Auf einer echten Website stehen hier Ihre Zahlen; kaum eine Kanzlei zeigt welche.
Was Mandantinnen und Mandanten sagen
„Frau Averesch hat uns in drei Gesprächen zu einer Elternvereinbarung gebracht. Vor Gericht waren wir nie.“
„Nach einer Stunde wusste ich, was auf mich zukommt und was es kostet. Das hat mir die Angst genommen.“
„Sie hat mir auch gesagt, was nicht geht. Genau deshalb habe ich ihr vertraut.“
Beispieltexte, keine echten Bewertungen. Eine echte Kanzlei darf Mandantenstimmen zeigen, aber weder kaufen noch erfinden.
Was Eltern im ersten Gespräch fragen
Was kostet mich das alles am Ende?
Die Erstberatung kostet 226,10 € inklusive Umsatzsteuer, das ist der gesetzliche Höchstsatz für Verbraucher. Alles danach hängt vom Weg ab: Eine Vereinbarung ist günstiger als ein Verfahren, ein Verfahren richtet sich nach dem Verfahrenswert. Im Gespräch rechne ich Ihnen die Wege konkret vor, und jeden weiteren Schritt bekommen Sie vorher schriftlich mit seinen Kosten.
Kann ich mir eine Anwältin überhaupt leisten?
Oft ja, und oft zahlen Sie nicht einmal selbst: Rechtsschutzversicherungen tragen häufig die Erstberatung, bei kleinem Einkommen gibt es Beratungshilfe mit 15 € Eigenanteil, für Verfahren Verfahrenskostenhilfe. Diese Prüfung mache ich kostenlos, bevor Sie irgendetwas buchen.
Muss ich vor Gericht?
Für die Scheidung selbst ja, das ist ein einziger Termin. Fast alles andere lässt sich außergerichtlich regeln: Sorge, Umgang und Unterhalt werden am besten in einer Vereinbarung festgehalten, nicht im Gerichtssaal.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Sie hören noch am selben Werktag von mir, der Termin liegt in der Regel innerhalb einer Woche. Wenn eine Frist läuft oder der Umgang gerade abgebrochen wurde, sagen Sie es gleich am Telefon, dann geht es schneller.
Die andere Seite hat schon einen Anwalt. Bin ich zu spät?
Nein. Aber ab jetzt gilt eine Regel: Unterschreiben Sie nichts und erklären Sie nichts, bevor wir es geprüft haben. Was die Gegenseite vorschlägt, ist ein Vorschlag, keine Pflicht.
Bekomme ich das alleinige Sorgerecht?
Ehrliche Antwort: selten. Gerichte entziehen die gemeinsame Sorge nur, wenn das Kindeswohl es verlangt. Meist geht es in Wahrheit um etwas anderes: wer was entscheiden darf und wann das Kind bei wem ist. Genau das lässt sich regeln, und dazu sage ich Ihnen im ersten Gespräch eine klare Einschätzung.
Was bringe ich zum ersten Termin mit?
Zwingend nichts. Hilfreich sind Einkommensnachweise von beiden, bestehende Vereinbarungen, Schreiben der Gegenseite und Ihre Fragen, gern als Liste. Wenn etwas fehlt, holen wir es nach.
Geht das auch per Video, wenn die Kinder zu Hause sind?
Ja. Die Erstberatung gibt es auch als Videotermin, nach Absprache auch außerhalb der Sprechzeiten. Sie brauchen nur ein Handy oder einen Rechner mit Kamera; den Zugangsweg bekommen Sie mit der Bestätigung.
Die Kostenfrage ist noch offen? Dann klären wir sie zuerst.
Kosten klären lassenErstberatung
Buchen Sie Ihre Erstberatung
Vier kurze Schritte. Sie hören noch am selben Werktag von mir; gebucht ist erst, wenn Sie den Termin bestätigen.

So erreichen Sie mich
0251 384 96 20- Kanzlei Averesch
Windthorststraße 14, 48143 Münster
Drei Minuten vom Hauptbahnhof. - Montag bis Donnerstag8:30 bis 17:00 Uhr
- Freitag8:30 bis 13:00 Uhr
- Videotermine nach Absprache auch außerhalb der Sprechzeiten.
- kanzlei@averesch-familienrecht.de